Einen
Anspruch auf eine alternative Durchführungsform haben
ausschließlich folgende Personen:
-Personen, die der COVID-19-Risikogruppe angehören (Nachweis: COVID-19-Risikogruppenat-test, das ab dem 01.07.2021 ausgestellt wurde)-Personen, die mit Angehörigen der COVID-19-Risikogruppe im selben Haushalt leben (Nach-weis: COVID-19-Risikoattest, das ab dem 01.07.2021 ausgestellt wurde + Meldebestätigungen der betroffenen Person und der/des Studierenden)
-Personen, die von Reisebeschränkungen betroffen sind (kein einheitlicher Nachweis; Studierende müssen glaubhaft machen, dass Anreise unmöglich oder unzumutbar ist)
-Personen in Quarantäne (Nachweis: Absonderungsbescheid)
Weitere Informationen der UNI Graz