Prüfungsordnung
der Lehrveranstaltung „Analysis T1“
(bezogen auf das WS 2003/04)
Es besteht die Möglichkeit, zwischen den beiden folgenden
Beurteilungsverfahren A bzw. B zu wählen:
Verfahren
A
Teil 1: Schriftlicher Test am Donnerstag, 20. November 2003 (15.00 Uhr im HS P1)
Stoffgebiet: Seiten 1-69 des Skriptums, vorgetragen bis ca.7. Nov. 03 (Wochen 1 – 6).
Teil 2: Schriftlicher Test am Donnerstag, 22. Jänner 2004 (15.00 Uhr im HS P1)
Stoffgebiet: Seiten 70 – 145 des Skriptums, vorgetragen bis ca. 19. Dezember 03 (Wochen 7 – 12).
Teil 3: Mündliche Aussprache am 5.-6. Februar 04 oder 26.-27. Februar 04
(die Studierenden können zwischen den 4 Terminen der mündl. Aussprache wählen).
Stoffgebiet: Seiten 146 – 183 des Skriptums,
vorgetragen bis ca. 30. Jänner 04 (Wochen
13 – 15).
* Wird einer der beiden schriftlichen Tests versäumt, kann dieser in die mündliche
Aussprache integriert werden.
Verfahren B
Teil 1: Schriftliche Prüfung über den gesamten Stoff (dafür sind pro Studienjahr 6 Termine
im TUGonline angegeben).
Teil 2: Mündliche Aussprache über den gesamten Stoff (i.a. wenige Tage nach der
schriftlichen Prüfung, der Termin dafür wird bei der schriftlichen Prüfung
bekanntgegeben).
Bei beiden Verfahren kann ein positives Zeugnis erst nach Absolvierung
des jeweils letzten Teiles erzielt werden
Wird im Verfahren A während oder nach dem 2. Teil bzw. im Verfahren B während oder nach dem 1.
Teil abgebrochen, so wird ein negatives Zeugnis ausgestellt.
(Wird im Verfahren A während oder nach dem 1. Teil abgebrochen, so
erfolgt keine Beurteilung.)
Bei negativer Beurteilung nach einem der
beiden Verfahren kann bei der Prüfungswiederholung frei zwischen den beiden
Verfahren gewählt werden (auch bei mehrfacher Wiederholung).
Für jeden der Teile 1,2 und 3 nach Verfahren A, sowie für den Teil 1 nach Verfahren B muss eine Anmeldung über TUGonline erfolgen. Die Anmeldefrist beginnt jeweils 14 Tage vor dem Prüfungstermin und endet 2 Tage vor dem Prüfungstermin.
Ergebnisse der beiden Teiltests nach Verfahren A im WS 2003/04.