Allgemeines | ⇑ |
Diskrete Mathematik ICE, IND.01007UF
Sommersemester 2018, Typ: Vorlesung-Übung
Vortragende:
Ein Skriptum wird am 6.März von 16.30 bis 17.30 Uhr im Hörsaal G und danach im Sekretariat im Mathematikgebäude, Steyrergasse 30, 2.Stock, C210 (ST02180) erhältlich sein.
Bei organisatorischen Fragen steht der Übungsleiter O. Cooley zur Verfügung. Bei Fragen zum Stoff wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Gruppenleiter oder besuchen Sie das Konversatorium.
Aktuelles | ⇑ |
Test: | Dienstag 3.7.2018, 18-20 Uhr (Anmeldung: 20.6.-30.6., Abmeldung bis 2.7.) |
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Nachholtermin: | Freitag 21.9.2018, 08:30-10:30 (Anmeldung: 8.9.-18.9., Abmeldung bis 20.9.) |
Aufgaben erste Klausur, 3.7.2018: Version A, Version B
Lösungen erste Klausur, 3.7.2018: Version A, Version B
Lehrinhalt | ⇑ |
Folien der Einführung vom 8.3.2018
Lehrinhalt: Eine Teilmenge von
1. Übungsblatt (13.3.2018)
2. Übungsblatt (20.3.2018)
3. Übungsblatt (10.4.2018)
4. Übungsblatt (17.4.2018)
5. Übungsblatt (24.4.2018)
6. Übungsblatt (8.5.2018)
7. Übungsblatt (15.5.2018)
8. Übungsblatt (29.5.2018)
9. Übungsblatt (5.6.2018)
10. Übungsblatt (12.6.2018)
11. Übungsblatt (19.6.2018)
12. Übungsblatt (26.6.2018)
Onlinekreuzsystem | ⇑ |
Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die am Übungsbetrieb teilnehmen, müssen sich im Onlinekreuzsystem anmelden. Bei der ersten Anmeldung bitte Matrikelnummer und ein leeres Passwort eingeben, daraufhin wird ein Passwort per email zugestellt. Beachten Sie, dass eine Anmeldung erst nach der Anmeldung zur LV im TUGonline möglich ist und dass zwischen der Anmeldung im TUGonline und der Einspielung der Daten in das Ankreuzsystem auch ein Tag vergehen kann.
Benotung | ⇑ |
Übungsmodus:
Die Teilnehmer/innen sind aufgefordert, die jeweils in der Vorwoche
bekanntgegebenen Übungsbeispiele eigenständig vorzubereiten.
Die vorbereiteten Beispiele können im Onlinekreuzsystem
angekreuzt werden (Abgabeschluss ist Dienstag um 12:00).
Der/die Gruppenleiter/in ruft aufgrund dieser Liste jeweils
eine/n Teilnehmer/in an die Tafel, um das Beispiel zu präsentieren,
wofür -2 bis 3 Punkte vergeben werden.
Dabei geht auch die Qualität der Präsentation in die Benotung ein.
Zu Semesterende wird hieraus der folgende Erfolgskoeffizient bestimmt:
Tafelpunkte + Anzahl der angekreuzten Beispiele ⋅ Kreuzefaktor
e = ------------------------------------------------------------------
Gesamtzahl der Übungsbeispiele
dabei ist der Kreuzefaktor am Anfang 1 und wird bei jeder Nichtbeachtung der Regeln (Fernbleiben der Übung trotz angekreuzter Beispiele, offensichtlicher Missbrauch des Systems) halbiert.
Außerdem findet zu Semesterende ein schriftlicher Test statt. Beim Test dürfen keine schriftlichen Unterlagen verwendet werden, ausgenommen ein eigenhändig beschriebenes Blatt DIN A4 (beidseitig). Andere Hilfsmittel, insbesondere sämtliche elektronische, sind nicht gestattet.
Punktesystem:
Auf den Test gibt es maximal 60 Punkte.
Die Gesamtpunktezahl ermittelt sich aus der Formel
e ⋅ 40
Die Gesamtnote errechnet sich am Ende des Semesters nach der folgenden Tabelle:
Punkte: | Note: | ||||
P | < | 41 | Nicht genügend | ||
41 | ≤ | P | < | 55 | Genügend |
55 | ≤ | P | < | 70 | Befriedigend |
70 | ≤ | P | < | 85 | Gut |
85 | ≤ | P | Sehr gut |
Das Punkteschema ist so ausgelegt, dass man auch ohne Übungen positiv abschließen kann. Versäumte Übungseinheiten können nicht nachgereicht werden, weil der Aufwand für die Verwaltung in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Prüfungen | ⇑ |
Es sei noch einmal festgehalten, dass es sich um eine VU handelt und es für das SS2018 einen Test am Ende des Semesters sowie einen Ersatztermin Ende September oder Anfang Oktober geben wird. Danach gibt es keine Wiederholungsprüfungen mehr. Wer nicht genügend Punkte erreicht hat, muss sich nächstes Jahr neu anmelden und bei Null beginnen. Ein Zeugnis wird für alle jene ausgestellt, die positiv abgeschlossen oder an einem Test teilgenommen haben. Die Bedingungen für ein positives Zeugnis sind: ein Punktestand von insgesamt mindestens 41 sowie ein Minimum von 30 Punkten auf den Test. Für die Übungen herrscht keine Teilnahmepflicht.